Berechnung der Notargebühren

Schätzen Sie die Kaufnebenkosten für Ihr Immobilienprojekt und die Höhe der Notarkosten, die beim Kauf anfallen.

Angaben zur Immobilie
Geschätzte Kaufnebenkosten
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Detail der Kosten
Aufteilung

Beim Immobilienkauf ist die Phase der Berechnung der Notargebühren ein unvermeidlicher und oft gefürchteter Schritt. Doch das Verständnis ihrer Zusammensetzung ermöglicht es, diese wichtige Ausgabe besser vorherzusehen. Entgegen einer verbreiteten Meinung geht der größte Teil dieses Betrags nicht an den Notar selbst.

Die Zusammensetzung der Erwerbsnebenkosten verstehen

Der Begriff Notargebühren ist eigentlich eine Fehlbezeichnung für die Erwerbsnebenkosten. Diese setzen sich in drei Hauptposten zusammen.

Steuern und Abgaben des Staates

Dies ist der größte Anteil der Kosten und macht etwa 80 % des Gesamtbetrags aus. Es handelt sich um die Grunderwerbsteuer (DMTO), auch Grundbuchsteuer genannt. Diese Beträge werden vom Notar vollständig für das Finanzamt eingezogen und anschließend an den Staat sowie die lokalen Gebietskörperschaften (Gemeinde, Landkreis) weitergeleitet.

Auslagen

Dieser Teil entspricht der Rückerstattung der vom Notar für seinen Auftraggeber vorgestreckten Beträge. Es handelt sich um die Vergütung der verschiedenen Beteiligten und die Begleichung der Kosten für die Erstellung der für den Verkauf notwendigen Dokumente: Katasterauszug, Bebauungspläne, Veröffentlichungskosten des Verkaufs usw. Die Auslagen machen etwa 10 % der Gesamtkosten aus.

Die Vergütung des Notars

Der letzte Teil, der die verbleibenden 10 % ausmacht, ist die tatsächliche Vergütung des öffentlichen Amtsträgers. Diese Vergütung, die als Notarhonorar bezeichnet wird, ist vom Staat streng geregelt. Sie wird nach einem progressiven Tarif gestaffelt berechnet und auf den Verkaufspreis der Immobilie angewandt.

Die Auswirkungen von Neubau und Altbau auf die Berechnung

Die Berechnung der Kosten unterscheidet sich stark, je nachdem, ob Sie eine Immobilie im Altbestand oder im Neubau kaufen. Bei einer Altbauwohnung liegen die Gebühren in der Regel bei 7 oder 8 % des Verkaufspreises. Bei einem Neubau (verkauft als Rohbau oder seit weniger als 5 Jahren fertiggestellt und noch nie weiterverkauft) sind die Kosten dagegen niedriger und betragen nur 2 bis 3 % des Preises. Dieser Unterschied erklärt sich durch eine deutlich geringere Grundbuchsteuer im Neubau.

Tipp zur legalen Reduzierung der Notargebühren

Ein einfacher und legaler Trick ermöglicht es, die Notargebühren zu senken. Bei der Verhandlung können Sie, wenn die Immobilie mit beweglichen Gegenständen verkauft wird (Einbauküche, Haushaltsgeräte, wertvolle Möbel), deren Wert im Kaufvertrag vom Verkaufspreis abziehen.

Beispielsweise bei einer Wohnung, die für 300.000 € gekauft wird, wird der Wert des Mobiliars (Küche, Schrank usw.) auf 15.000 € geschätzt. Die Erwerbsnebenkosten werden dann nicht auf 300.000 €, sondern auf 285.000 € berechnet. Bei Kosten von 7,5 % wäre die Einsparung mehr als 1.100 €. Dazu ist es unbedingt notwendig, das Mobiliar aufzulisten und den Wert realistisch und nachvollziehbar (wenn möglich mit Rechnungen belegt) zu schätzen, um ein Risiko der Umqualifizierung durch die Steuerbehörde zu vermeiden.

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Geschrieben von Jamie

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