Schätzen Sie den gesetzlichen Mindestbetrag Ihrer Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag nach französischem Recht ("rupture conventionnelle").
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Die einvernehmliche Auflösung bietet dem unbefristet beschäftigten Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber einen ausgehandelten Ausweg. Einer der zentralen Punkte dieser Vereinbarung ist die Zahlung einer speziellen Abfindung bei einvernehmlicher Auflösung, deren Höhe gesetzlich geregelt ist. Die Berechnung zu verstehen ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Unser Simulator gibt Ihnen den genauen Betrag an, doch hier wird die Methode erklärt, damit Sie alles verstehen.
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Verstehen Sie die Berechnung Ihrer Abfindung
Die Berechnung der Abfindung basiert auf zwei grundsätzlichen Elementen: Ihrem Referenzgehalt und Ihrer Betriebszugehörigkeit. Es ist die Kombination dieser beiden Faktoren, die die gesetzliche Mindestsumme bestimmt, auf die Sie Anspruch haben.
Bestimmung des Referenzgehalts
Der Referenzgehalt ist die Grundlage der ganzen Berechnung. Um ihn zu definieren, müssen zwei Beträge verglichen und der für Sie günstigste gewählt werden:
- Der Durchschnitt Ihrer Bruttogehälter der zwölf Monate vor Unterzeichnung der Auflösung.
- Der Durchschnitt Ihrer Bruttogehälter der letzten drei Monate.
Es ist wichtig, in diese Berechnung alle Prämien und Zulagen (Jahressonderzahlung, Zielprämie usw.) anteilig nach ihrer Periodizität einzubeziehen. Wenn Sie beispielsweise eine Dreizehntes-Prämie erhalten haben, muss davon jeden Monat ein Zwölftel für die Berechnung einbezogen werden.
Die Auswirkung der Betriebszugehörigkeit
Ist der Referenzgehalt einmal festgelegt, kommt Ihre Betriebszugehörigkeit ins Spiel. Die Berechnung der gesetzlichen Mindestabfindung wird stufenweise vorgenommen, je nach Anzahl vollständiger Jahre im Betrieb.
Konkretes Berechnungsbeispiel
Stellen wir uns einen Arbeitnehmer vor, Jean, der 16 Jahre Betriebszugehörigkeit hat und dessen Referenzgehalt sich auf 2.400 Euro brutto beläuft.
Seine Abfindung berechnet sich in zwei Schritten:
- Für die ersten 10 Jahre der Betriebszugehörigkeit: Er erhält ein Viertel seines Monatsgehalts pro Jahr.
- Berechnung: 10 Jahre x (1/4 x 2.400 €) = 10 x 600 € = 6.000 €
- Für die Jahre über 10 hinaus: Er erhält ein Drittel seines Monatsgehalts pro Jahr. Jean hat 6 Jahre über die ersten 10 hinaus.
- Berechnung: 6 Jahre x (1/3 x 2.400 €) = 6 x 800 € = 4.800 €
Die gesetzliche Mindestabfindung für Jean beträgt somit die Summe dieser beiden Beträge: 6.000 € + 4.800 € = 10.800 €.
Der hilfreiche Tipp, damit Sie nichts vergessen
Der errechnete Betrag entspricht dem gesetzlichen Minimum. Es ist zwingend erforderlich, Ihre Tarifvereinbarung oder Betriebsvereinbarung zu konsultieren. Sehr häufig enthalten diese Texte günstigere Regelungen, sei es eine andere Berechnungsmethode oder einen höheren Mindestbetrag. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die für den Arbeitnehmer günstigste Berechnung anzuwenden. Prüfen Sie diesen Punkt daher stets sorgfältig, bevor Sie Ihre Aufhebungsvereinbarung unterschreiben.